Alle Mitglieder des Verbandes können, nach Bestätigung ihrer Graduierung durch das BLK, grundsätzlich bis zwei Grade unter ihrem aktuellen Grad Prüfungen in ihrem eigenen Dojo oder bei eigenen Schülerinnen und Schülern abnehmen. Zur Abnahme von Dan-Prüfungen ist eine Dan-Prüfungsberechtigung des BLK erforderlich. Diese kann nach Absolvierung eines Fortbildungsprogrammes beim BLK beantragt werden.
Als Richtlinie für das Prüfungsprogramm dient eine vom BLK ausgearbeitete Kyu-Prüfungsordnung und eine Rahmenordnung für Dan-Prüfungen.
Bestandene Prüfungen werden von den jeweiligen Prüferinnen und Prüfern in den Aikido-Pass eingetragen.
Dan-Prüfungen werden zusätzlich von den Prüfenden dem BLK gemeldet. Die Dan-Grade werden dort registriert und durch eine Urkunde bestätigt. Die Dan-Prüfung gilt als anerkannt, wenn sie beim BLK registriert ist. Für die Registrierung der Dan-Prüfungen und die Austellung der Urkunden sind 40 Euro dem Verband zu entrichten.
Für die Registrierung der Dan-Prüfungen ist zuständig:
Vorstand „Lehrerkomitee“